Beim Europäischen Parlament wurde länderübergreifend von verschiedenen Verbänden wie auch dem VdHK eine Deklaration zum Höhlenschutz eingereicht. Hintergrund ist, dass bis heute keine Richtlinien zum Schutz von Höhlen existieren und Höhlen so nur unzureichend geschützt werden können.

Diese könnten jedoch z.B. den Umgang mit den Fragestellungen in Zusammengang mit Höhlen helfen eindeutig zu definieren und zu schützen. Ein aktuelles Beispiel ist hier z.B. die offene Frage der weiteren Vorgehensweise der Blessberghöhle oder die Regelung eines Handelsverbotes für Tropfsteine. Erst kürzlich wurde in der Binghöhle ein Tropfstein geraubt.

Auf dieser Seite gibt es weitere Informationen zur Deklaration: Homepage zur Deklaration Hier finden sich weitere Hintergrundinformationen sowie ein pdf der Original-Deklaration in den Landessprachen.

Die Deklaration muß von den Mitgliedern des Europäischen Parlamentes bis zum 04.12.2008 mehrheitlich unterzeichnet werden. Nur so kann der Schutz von Höhlen in der Zukunft länderübergreifend geregelt und verankert werden.

Informiert daher die Abgeordneten über diese Deklaration und gewinnt Sie für den Höhlenschutz. Durch Telefonate, E-Mails, Briefe, Einladungen,….

Hier findet ihr eine Liste der deutschen Parlamentarier in Brüssel: Liste der deutschen Parlamentarier

Hier der Deklarationstext:

Schriftliche Erklärung zum Schutz von Höhlen als Kultur-, Natur- und Umwelterbe

Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der UNESCO zum Schutz des Kultur- und Naturerbes
der Welt,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es gegenwärtig kein europäisches Gesetz bzw. keine europäische
Richtlinie zum Schutz von Höhlen und Höhleninhalten gibt,
B. in der Erwägung, dass Höhlen einzigartige Geotope des europäischen Erbes sind, die nur
erhalten werden können, wenn sie und ihre Umgebung geschützt werden,
C. in der Erwägung, dass die Bewahrung des archäologischen und speläologischen Erbes eine
Grundlage für die weitere soziale und wirtschaftliche Entwicklung liefert und somit die
europäische Integration vertieft,
1. fordert die Kommission auf, den Schutz des kulturellen Erbes nach Artikel 151 des EG-Vertrags
in Bezug auf Karstgebiete und Höhlen als Naturstätten und kulturelle Stätten effektiv
umzusetzen, um sicherzustellen, dass alle Bereiche der EU-Politik Maßnahmen zu ihrer
Förderung beinhalten;
2. ist der Ansicht, dass diese Fördermaßnahmen Folgendes beinhalten müssen:
– einen systematischen Überblick über Höhlen und ihre Umgebung sowie über das
entsprechende Umwelt- und archäologische Erbe,
– die Schaffung eines Rechtsrahmens, um ihren Schutz zu gewährleisten, und die Ergreifung
von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Neubauten und Industrieaktivitäten in der Nähe
mit dem Umwelt- und archäologischen Erbe vereinbar sind,
– Anreize zur Erhaltung von Höhlen, wobei sicherzustellen ist, dass sie von Fachleuten wie
Speläologen, Geo(morpho)logen, Archäologen, Biologen, Klimatologen usw. untersucht
werden,
– finanzielle Unterstützung für Projekte, Erhaltung und Restaurierung;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission den Schutz und die
Erhaltung von Höhlen und ihrem archäologischem Erbe zu fördern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner den
Regierungen der Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu
übermitteln.

Gemeinsam für den Höhlenschutz aktiv werden!

07. November 2008 | Kategorie Allgemein, Höhlenschutz


Burgbrunnen in Burgthann hat wieder Wasser Deklaration zum Höhlenschutz gescheitert

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