Fast alle heimischen Fledermausarten sind als bedrohte Tierarten eingestuft. Nur durch besondere Schutzmaßnahmen können diese Tierarten erhalten werden. Doch Fledermäuse sind vielleicht nur die prominentesten Höhlenbewohner im Winter. Allerlei andere Tiere überwintern ebenfalls in den etwa 3 bis 9 Grad warmen Höhlen und Höhleneingängen in Nordbayern, z.B. Siebenschläfer, Kröten und Feuersalamander. Auch sie stehen unter besonderem Artenschutz!

Die Winterschutzzeit – oder auch Fledermausschutzzeit genannt – ist eine der besonders wichtigen Maßnahmen zur Artenerhaltung unserer Höhlenbewohner und Höhlengäste und ihres Lebensraumes. Sie ist notwendig, um Störungen der in Höhlen lebenden oder überwinternden Tiere zu vermeiden.

Mit dem am 1. März 2010 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (siehe BNatSchG, § 39, Abs. 6) ist es gesetzlich verboten (mit Ausnahmen), in der Kernzeit vom 1. Oktober bis 31. März Höhlen und andere unterirdischen Räume aufzusuchen, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen. Eine örtliche Beschilderung weist auf diesen Sachverhalt hin oder ob eine darüber hinausgehende individuelle Regelung gilt.—-

In der Vergangenheit war eine Fledermausschutzzeit nicht einheitlich geregelt. Neben dem freiwilligen Verzicht der nordbayerischen Höhlenforschergemeinde auf Winterbefahrungen ab Anfang der 80er Jahre wurden durch Behörden oder durch die Besitzer weitere individuelle Regelungen oder Maßnahmen getroffen, je nach Bedeutung einer Höhle als Winterquartier und der Charakteristik der dort überwinternden Arten. Einige Höhlen sind im Winter oder teils sogar ganzjährig zum Zwecke des Arten- und Fledermausschutzes verschlossen (Weitere Informationen »hier).

Es liegt letztlich in der Verantwortung jedes einzelnen, die Höhle als Lebensraum der verschiedenen Tierarten zu respektieren und sein Verhalten entsprechend anzupassen. Wer weiß oder feststellt, dass eine Höhle – egal ob innerhalb oder außerhalb der gesetzlich geregelten Schutzzeit – aktuell als Quartier geschützter Tierarten dient, sollte von eventuell störenden Tätigkeiten oder Befahrungen im kritischen Zeitraum absehen. Wir respektieren dies und unterstützen die Behörden in der Öffentlichkeitsarbeit und in Aktivitäten zur Artenerhaltung.

Fledermäuse können über 15 Jahre alt werden, teils sogar deutlich älter. Sie haben pro Jahr nur einen einzigen Nachwuchs. Im Winter versiegen die Nahrungsquellen der Fledermäuse (Käfer, Insekten, Schmetterlinge u.a.), und die Fledermäuse suchen Quartiere auf, in denen sie bis etwa März/April kühl und bei ausreichender Feuchtigkeit die Wintermonate überdauern können. Typischerweise sind das Höhlen und Kellergewölbe, aber auch Tunnel oder Brücken. In dieser Umgebung kann die Fledermaus ihren gesamten Stoffwechsel zur Energieeinsparung auf ein absolutes Minimum reduzieren. Ihre Temperatur beträgt nur wenige Grad über der Umgebungstemperatur. Atemfrequenz und Herzschlag sind extrem verlangsamt. Bei einigen Fledermausarten wurde über die Winterzeit eine Gewichtsabnahme um mehr als 50% festgestellt.

Eine Störung im Winterschlaf der Fledermaus kann zu einem plötzlichen Erwachen der Fledermäuse als Schutzreaktion führen, was enormen Energieaufwand bedeutet. Zwar wechseln manche Fledermausarten im Winter auf natürliche Weise ihren Hangplatz, z.B. aufgrund sich ändernder klimatischen Bedingungen über den Winter, der Energieverbrauch hierbei ist dabei aber deutlich geringer. Letztlich können plötzliche Störungen der Winterruhe oder des Höhlenklimas (z.B. durch Feuerstellen) dazu führen, dass die Energiereserven der Fledermaus aufgrund der Aufregung nicht mehr dazu reichen, im Frühjahr wieder zu Kräften zu kommen.

Fledermäuse reagieren je nach Hangplatz und räumlicher Situation auf verschiedene Einflussfaktoren. So werden Sie in erster Linie durch Temperatur-, Luftdruck-, und Luftfeuchteschwankungen im Winterschlaf gestört, aber auch durch ungewohnten Lärm oder Licht. Daher halten wir uns an die Fledermausschutzzeit und verzichten auf Winterbefahrungen von Anfang Oktober bis Ende April jeden Jahres. Ausnahmen bilden die jährlichen Zählungen in ausgewählten Quartieren oder besondere Höhlen-Forschungsvorhaben in enger Absprache mit den Koordinationsstellen.

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